Viele Geflüchtete aus der Ukraine fragen sich nach nunmehr über drei Jahren Krieg und Zerstörung in Ihrem Heimatland zu Recht, wie es weitergehen soll. Sie sind in verschiedenen Ländern als Schutzsuchende untergekommen und fangen – zumindest teilweise – nunmehr an, sich ein neues Leben in der Ferne aufzubauen.
Doch was, wenn der Krieg zu Ende ist?
Manche wollen zurückgehen. Manche wollen bleiben. Viele Regierungen und Zivilgesellschaften sind sich noch nicht ganz sicher, wie der Umgang mit den Menschen nach Kriegsende gestaltet werden kann. Klar ist: der Krieg wird irgendwann vorbei sein.
Die europäische Union hat zwischenzeitlich den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung bis 2027 steht kurz bevor. Ob es noch eine weitere Verlängerung danach geben wird, ist allerdings offen.
Währenddessen diskutiert man in Deutschland darüber, den ukrainischen Geflüchteten statt dem Bürgergeld nun auch wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Höchste Zeit, sich einmal mit den aktuellen aufenthaltsrechtlichen Perspektiven ukrainischer Geflüchteter zu beschäftigen.
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei SCHNEIDER Rechtsanwälte haben wir einen Reader erstellt, der dieses Thema in Grundzügen abdeckt und Hilfestellung dabei Leisten kann zu verstehen, wie der Aufenthalt in Deutschland legal gestaltet werden kann.
Dabei sind immer wieder zwei Dinge besonders wichtig:
- Sprache
- Genügender Lebensunterhalt (Alleinstehend ca. € 1.500, zu zweit ca. € 2.000)
Mit diesen zwei Dingen hat man die Hauptvoraussetzungen für den Wechsel aus § 24 AufenthG in einen anderen Aufenthaltstitel geschafft.
Die weiteren Voraussetzungen bestimmten sich sodann danach, was genau (z.B. Studium oder Arbeit) der Grund für den Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist.
Den vollständigen Bericht könnt Ihr hier downloaden:
Viel Spaß beim Lesen. Bei Fragen könnt Ihr den Artikel gerne kommentieren.
Herzliche Grüße
Das Team von
iHELP Kassel e.V.
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Toller Artikel, vielen Dank!
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